1.
Geltungsbereich
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen.
Der Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und
sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben
untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des weiteren
stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung.
2.
Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
- Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter
von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem
Kunden (Nutzer dieser Website) auf und sind nicht als Vertragspartner an
der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn wir im
Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet
sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten
Reisebedingungen.
- Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN
verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters
bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches
Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem
Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von uns erklärte
Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den
Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des
Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren
Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer
zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt.
- Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der
Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben
keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website
dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der
jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag
schließt.
3.
Serviceentgelt
- Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen
der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm diese vermitteln. Zum
Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben.
- Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter
bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von
Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte
Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es
sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
4.
Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter
bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen
und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese
Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar
gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über
Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere
Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet sich,
sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen
und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen
Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der
Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf
diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen
und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.
5.
5. Pflichten des Kunden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich
anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese
Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem
Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich
gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6.
Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere
- einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder
einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit,
- Reisegepäckversicherung,
- Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung
einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich
dem Kunden.
7.
Zahlung des Preises
- Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in
Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies
im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters.
Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender
Serviceentgelte.
- Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen für Veranstalter
einer Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise
erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3
BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung
fordern wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach
Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des
Reisepreises.
- Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei
Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden
weiterzuberechnen.
8.
Haftung
- Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der
Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der
erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von
Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die
sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe
an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte
besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer
Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
- Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die
auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten,
insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
- Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn,
es treffen uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
- Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust,
Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der
Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen
auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine
Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website
präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht
für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies
gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren
oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein
mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen solcher
Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beschränkt.
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Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen
nur für die Fälle Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von
Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie
bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.
1.
Abschluss des Reisevertrages
- Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als
Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafür vorgesehenen Buchungsroutine
im Internet. Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich in der
Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem Prospekt
niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten Form auch
schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.
- Die von uns im Internet oder in sonstigen der
Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen
dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches
Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle
in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die
bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen
keine Annahme des Angebotes dar.
- Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei
Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte
Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir
die Reisebestätigung zur Verfügung.
2.
Leistungen sowie Leistungsänderungen
- Allein maßgeblich für die vom Veranstalter
geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Internet und der
Inhalt der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen
einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich
insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichen
Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt
bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.
- Änderungen und Abweichungen wesentlicher
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
- Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
- Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Im Falle einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende
hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung
der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
3.
Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
- Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den
Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach
Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des
Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die
Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig,
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus
dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden kann.
- Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR
75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines verlangt werden.
- Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche
Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung
der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher
oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten
geeigneter Weise übermitteln.
4.
Preiserhöhung
- Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern:
- Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir
vom Reisenden verlangen.
- Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie
Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
- Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
sowie bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
- Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den
Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung
ist nur zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der
Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
- Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.
5.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
- Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der
Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall
höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung des Ersatzanspruches sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter
kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschal pro Person wie folgt berechnen:
- a) bei Flugpauschalreisen:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
- ab Nichtantritt 75%
b) bei Kreuzfahrten:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
c) Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:
- zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
- dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
- dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
- Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns
geforderte Pauschale.
- Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.)
besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl
werden pauschal EUR 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,-
pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen
wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden
wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
7.
Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen
Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
- Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten, wenn
- a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise
die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor
Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein muss,
benannt wurde und
- b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.
- Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor
dem vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung
des Rücktrittsrechts unverzüglich.
- Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.
9.
Mitwirkungspflichten des Kunden
- Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten.
- Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen
an uns direkt zu richten.
- Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe
gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält
der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem
Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
- Schäden oder Zustellungsverzögerungen von
Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter
unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen
nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen
seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem
das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden
sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn
die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der
Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der
Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
10.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist.
- Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den
Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11.
Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
- Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die
Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
- Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es
sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
- Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht,
unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.
- Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions-
und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen
Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.
12.
Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter
verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist
zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen
und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die
ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der
ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer
unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die
ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen
keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung
mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es
sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem
Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist,
bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich
vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005
veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften
ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.
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